Immobilienmeldungen
2012-02-01
Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern
Deutschland: Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) können Vermieter die von ihnen beglichenen Abschlagszahlungen an Energieversorgungsunternehmen nicht zur Basis der Heizkostenabrechnung gegenüber ihren Mietern machen. Bei der Heizkostenabrechnung ist damit das Abflussprinzip vom Tisch und einzig der tatsächliche Brennstoffverbrauch entscheidend. In seiner Entscheidung stützt sich der BGH auch auf den Wortlaut der Heizkostenverordnung.
Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2012-02-01
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