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2008-06-19

Mitteilung übermittelt durch IVD Bundesverband. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern

IVD Pressemitteilung Wohnimmobilien: Klimaschutz und Änderungen im Mietrecht gehören bei Wohnimmobilien untrennbar zusammen

Deutschland: Umlagefähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen auf die Miete verbessern – Position von Vermietern droht geschwächt zu werden

Der Immobilienverband IVD begrüßt weite Teile des Klimaschutzpakets der Bundesregierung. Das gilt vor allem für die Regelung, nach der Mieter auch weiterhin nicht die Miete mindern können, wenn ihr Vermieter Auflagen der Energieeinsparverordnung nicht einhält. „Die jetzt verabschiedete Konzeption bringt zwar neue Belastungen mit sich, ein gewisses Augenmaß muss der Bundesregierung jedoch attestiert werden. Insbesondere Vermieter, die sich umfangreiche energetische Sanierungen nicht in vollem Umfang leisten können, wären von den zu erwartenden Mietabschlägen doppelt getroffen", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. „Zum einen hätten Mietminderungen die häufig schon jetzt bestehende wirtschaftliche Unterdeckung vieler Vermieter von Mehrfamilienhäusern noch vergrößert. Zum anderen hätte dies die für derlei Sanierungsmaßnahmen benötigten Einnahmen zusätzlich beschnitten."

Gleichzeitig fordert der IVD, dass Vermieter bei den Verpflichtungen der Energieeinsparverordnung zu Dämm- und energetischen Sanierungsarbeiten mit Eigenheimbesitzern gleichgestellt werden. „Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung wird die Position der Vermieter in erheblichem Maße geschwächt", sagt Schick. Die Bundesregierung hatte sich kürzlich darauf verständigt, dass Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern von energetischen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Energieeinsparverordnung befreit werden. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern gilt diese Befreiung jedoch nicht.

Stark kritikwürdig ist in den Augen des IVD die praktisch oft nicht gegebene vollumfängliche Umlagemöglichkeit der Sanierungskosten im Rahmen der Energieeinsparverordnung auf die Kaltmiete. „Investitionen müssen sich auch für den Investor lohnen", äußert Schick. „Die Bundesregierung wird daher nicht umhin kommen, das Mietrecht anzupacken und an die Neuregelungen der energetischen Standards anzupassen. Wir fordern, dass energetische Sanierungsmaßnahmen einfacher auf die Kaltmiete umgelegt werden können. Beispielsweise könnte die Grundmiete in dem Maße angepasst werden, wie die Nebenkosten durch energetische Sanierungen sinken."

Barbara Popp (Dr. ZitelmannPB. GmbH) für IVD Bundesverband - 2008-06-19

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