Gewerbeimmobilien

Immobilien-Pressemitteilungen

2010-02-08

Mitteilung übermittelt durch IVD Nord-West. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern

Höhere Heizkosten müssen hingenommen werden

Deutschland: Wenn eine Nachbarwohnung im Winter mehrere Wochen leer steht und nicht beheizt wird.

In Zeiten steigender Energie- und Heizkosten schauen viele Verbraucher bei den Heizkosten ihrer vier Wände genauer hin. Steht beispielsweise eine benachbarte Wohnung im Winter längere Zeit leer, kühlen die Wände aus und die Nachbarn müssen mehr heizen, um ihre eigene Wohnstätte warm zu halten. Diese Mehrkosten müssen sie hinnehmen: sie dürfen deswegen nicht die Miete kürzen. Darauf weist der Immobilienverband IVD Nord-West hin.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vorübergehend leer stehende Wohnungen wie eine bewohnte Wohnung zu heizen oder gar eine Mindesttemperatur von 22 Grad aufrecht zu erhalten. Er muss jedoch dafür Sorge tragen, dass die Heizkörper während der kalten Jahreszeit nicht komplett abgeschaltet sind, um zu vermeiden, dass z.B. durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden oder sonstige Schäden bei Mietern oder Eigentümern anderer Wohnungen entstehen. Möglicherweise verbraucht ein Mieter, der seine Wohnung neben, über oder unter einer leer stehenden Wohnung hat, deshalb mehr Heizenergie. Denn eine ungeheizte Wohnung gibt an die umliegenden Wände Kälte ab. „In diesem Fall muss der Mieter diese höheren Heizkosten hinnehmen. Auch kann hierauf keine Minderung der Miete gestützt werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Olaf Steckhan, Verbandsjurist des IVD Nord-West in Hannover.

Vermieter muss Betriebskosten leer stehender Wohnungen übernehmen

Natürlich darf der Vermieter die anteiligen Kosten für die leer stehende Wohnung nicht auf die anderen Mieter umlegen. Vielmehr muss er diese entsprechen dem vereinbarten Verteilerschlüssel selbst tragen. Insbesondere hat sich daher der Vermieter einer leer stehenden Wohnung regelmäßig anteilig an allen verbrauchsunabhängigen Kosten, wie z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Müllgebühren aber auch verbrauchsabhängigen Kosten zu beteiligen, soweit Sie nicht nach Verbrauch umgelegt werden.

Wenn der Heizungsverbrauch in jeder Wohnung an den einzelnen Heizkörpern individuell abgelesen und von der jeweiligen Versorgerfirma den Mietern in Rechnung gestellt wird, muss der Vermieter für die Heizkosten verwaister Wohnungen ebenfalls finanziell gerade stehen.

Gleiches gilt auch für die Kosten der Heizungsablesung: Werden die Verbräuche der Heizkörper in einer leer stehenden Wohnung routinemäßig abgelesen, muss der Vermieter diese Ausgaben tragen.

( Entscheidung des AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.11.2004, Aktenzeichen: 25 C 1002/04 )

Ralph Marschner für IVD Nord-West - 2010-02-08

Mitteilung übermittelt durch IVD Nord-West. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Werbung

Verwandte News

Werbung

Gewerbeimmobilien in Deutschland

Social Bookmarking

Immobilien-Pressemitteilungen

Anmelden

Benutzername

Passwort

Kostenlos Mitglied werden

Energieausweis online

Energieausweis

powered by
ISTAImmopro24

News, 19.03.10

REFIRE - Real Estate Intelligence Report

The REFIRE Intelligence Report brings you the inside story of German real estate finance - twice a month.

Hier informieren und bestellen!

RSS-IconRSS-Feed

Pressemitteilungen

Veröffentlichen Sie hier Ihre Pressemitteilungen

Unternehmen

Tragen Sie sich hier in unseren Business-Guide ein