Gewerbeimmobilien

Immobilienmeldungen

2011-02-28

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände

Hartz IV-Reform: GdW kritisiert die Möglichkeit zur Pauschalierung von Unterkunftskosten

Berlin: Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen warnt vor einer Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Im Zuge der vom Deutschen Bundestag und Bundesrat am 25. Februar 2011 beschlossenen SGB-II-Reform (Hartz IV), können Kreise und kreisfreie Städte über Landesgesetze ermächtigt werden, per Satzung die Höhe der zu zahlenden Unterkunftskosten selbst zu bestimmen bzw. Pauschalen für die Mieten und Heizkosten festzulegen.

Der GdW hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen etwaige Pauschalen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung ausgesprochen und in diesem Zusammenhang vor einer sozialen Segregation in den Städten und der Gefahr steigender Mietschulden gewarnt. "Es liegt jetzt an den Bundesländern und den Kommunen, auf eine Einführung solcher Pauschalen zu verzichten", so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Positiv wertet der GdW, dass die Kommunen bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung die Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen berücksichtigen müssen. Ebenso begrüßenswert ist die längst überfällige Verpflichtung der Leistungsträger - also der Arbeitsagenturen - die Kosten der Unterkunft auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter zu überweisen. Auch sollen die Leistungsträger in bestimmten Fällen - wenn beispielsweise Mietrückstände vorliegen oder der Leistungsberechtigte keine Gewähr für die Weiterzahlung der Miete bietet - selbst die Direktüberweisung vornehmen. "Dies ist eine wichtige Erleichterung für die Arbeit der Wohnungsunternehmen", so Gedaschko.

Der GdW-Präsident begrüßte außerdem die Erhöhung der Regelsätze. Darüber hinaus sieht die Hartz IV-Reform vor, dass Hartz IV-Empfängern neben dem Regelsatz zukünftig auch ein Mehrbedarf für die Warmwassererzeugung als prozentualer Anteil des Regelsatzes gewährt werden muss, wenn das Warmwasser in der Miete enthalten ist. "Dies ist angesichts stetig steigender Energiekosten eine wichtige Entscheidung", erklärte der GdW-Präsident.

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2011-02-28

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Werbung

Immobilienmeldungen

Anmelden

Benutzername

Passwort

Kostenlos Mitglied werden

RSS-IconRSS-Feed

Immobilienmeldungen

Veröffentlichen Sie hier Ihre Immobilienmeldungen

REFIRE - Real Estate Intelligence Report

The REFIRE Intelligence Report brings you the inside story of German real estate finance - twice a month.

Hier informieren und bestellen!

Unternehmen

Tragen Sie sich hier in unseren Business-Guide ein