Immobilienmeldungen
2011-02-16
Mitteilung übermittelt durch Haus und Grund Deutschland. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände
Deutschland: Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2010 könnten noch bis zum 31. März gestellt werden. Es sei nicht möglich, diese Frist zu verlängern. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.
Alexander Wiech für Haus und Grund Deutschland - 2011-02-16
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