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2010-11-22

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände

GdW kritisiert Pauschalierung von Unterkunfts- und Heizkosten durch kommunale Satzungen

Deutschland: Anhörung zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

"Die Kosten der Unterkunft und Heizung über kommunale Satzungen zu pauschalieren, ist kontraproduktiv und führt keineswegs zu dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel, bürokratische Erleichterungen herbeizuführen", kritisierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Laut Gesetzentwurf sollen die Kommunen künftig eigene Satzungen erlassen können, die die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung festlegen. Gleichzeitig hält der Entwurf – nach Meinung des GdW mit Recht – daran fest, dass die tatsächlichen Kosten als Bedarf anerkannt werden müssen, soweit sie angemessen sind. Daher müssen sich auch die Kommunen an diese objektive Angemessenheitsregelung halten und haben keinerlei Rechtssetzungsbefugnis außerhalb dieser Kriterien. Darüber hinaus müssen die Kommunen Ausnahmeregelungen für typisierte besondere Bedarfssituationen in den Satzungen festlegen. "Eventuelle kommunale Satzungen werden folglich sehr hohe formale und inhaltliche Anforderungen haben. Auch die Erhebung belastbarer Daten und Begründungen für die Satzungen sowie deren regelmäßige Fortschreibung werden sehr verwaltungsaufwendig sein", so Freitag. Von einer bürokratischen Entlastung könne daher nicht gesprochen werden.
Im Endeffekt bedeute die Satzungsermächtigung: Auch weiterhin werde der im Einzelfall tatsächlich angemessene Bedarf festgestellt werden müssen. "Die Problematik wird somit lediglich verlagert, denn schließlich werden doch wieder die Landessozialgerichte über die einzelnen Bescheide und im Vorfeld über die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden kommunalen Satzung entscheiden müssen", erklärte der GdW-Präsident.
Der GdW hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen etwaige Pauschalierungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung ausgesprochen und in diesem Zusammenhang vor einer sozialen Segregation in den Städten und der Gefahr steigender Mietschulden gewarnt.

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2010-11-22

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