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2010-07-26

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien-Verbände

GdW: Kosten der Unterkunft müssen auch künftig in tatsächlicher Höhe übernommen werden

Deutschland: GdW zur aktuellen Diskussion um die Vorschläge einer Arbeitsgruppe des Arbeitsministeriums zur Übernahme der Kosten der Unterkunft bei Hartz IV-Empfängern

Die Bundesregierung stellt in ihrer aktuellen Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/2241) fest, dass es auch in Zukunft grundsätzlich bei der Regelung bleiben soll, nach der die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV-Empfängern in tatsächlicher Höhe erstattet werden, soweit sie angemessen sind.
Der GdW geht davon aus, dass es bei dieser Aussage bleibt, und dass sich die bisher noch nicht konkret vorliegenden Vorschläge einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu "Arbeitsanreizen und Kosten der Unterkunft" auf dieser Grundlage bewegen werden. "Damit wäre damit die bisher von einigen geforderte bundesweite Pauschalierung der Kosten der Unterkunft und Heizung vom Tisch", sagte der GdW-Präsident. Der GdW hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen solche Pauschalierungen ausgesprochen.
Der GdW wird sich detailliert zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe äußern, sobald diese veröffentlicht worden sind.

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2010-07-26

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