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2010-02-09

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände

GdW fordert Nachbesserungen beim Eigenheimrentengesetz für Wohnungsgenossenschaften

Deutschland: Beratung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben im Bundestagsfinanzausschuss

"Die Regelungen des Eigenheimrentengesetzes zum Sparen in Geschäftsanteilen von Wohnungsgenossenschaften müssen dringend vereinfacht werden, damit sie in der Praxis nicht ins Leere laufen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss zum Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften.

Durch das Eigenheimrentengesetz wurde zum 1. Januar 2008 das Sparen in Geschäftsanteilen von Wohnungsgenossenschaften zur Wohnkostenreduzierung im Alter in den Katalog der staatlich geförderten Altersvorsorge aufgenommen. "Für die Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften, die entsprechende Angebote unterbreiten, ist der Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile eine attraktive und sichere Form der privaten Altersvorsorge", so Freitag.

Allerdings seien Nachbesserungen an dem Gesetz notwendig, damit auch eine nennenswerte Zahl von Genossenschaftsmitgliedern solche Angebote nutzen könnte. Dabei gehe es vor allem um die Regelungen zur Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung. "Genossenschaftsmitglieder, die einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, sollten auch bei einem zeitlich befristeten Wohnungswechsel die Möglichkeit haben, den Vertrag weiter zu erfüllen", so Freitag. Das Genossenschaftsmitglied könnte in diesem Fall vor Eintritt in die Auszahlungsphase erneut in eine Wohnung der entsprechenden Genossenschaft ziehen und von den niedrigeren Wohnkosten im Alter profitieren. Hier ist eine Gleichstellung mit dem selbst genutzten Wohneigentum erforderlich.

Ebenso müsse gewährleistet werden, dass die weiteren Geschäftsanteile zur Altersvorsorge bei einer Wohnungsgenossenschaft insolvenzfest ausgestaltet werden. "Eine Kündigung solcher weiteren Geschäftsanteile durch Gläubiger oder Insolvenzverwalter muss ausgeschlossen sein", so Freitag. Dies würde die Attraktivität dieses Altersvorsorgeangebots deutlich erhöhen. Der GdW fordert den Gesetzgeber auf, die Nachbesserungen am Eigenheimrentengesetz bereits bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben zu berücksichtigen.

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2010-02-09

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