Immobilienmeldungen
2010-03-24
Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände
Deutschland: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden (Az.: VIII ZR 177/09), dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenen Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die vereinbarte Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag nicht durchsetzbar ist.
Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2010-03-24
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