Immobilienmeldungen
2009-03-04
Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände, Energieeffizienz
Deutschland: Ein Mieter hat den Einbau einer Heizungsanlage anstelle von Gaseinzelöfen zu dulden, wenn der Vermieter den Einbau aufgrund behördlicher Anordnung oder rechtlicher Verpflichtung vornehmen muss. Dabei ist der Mieter verpflichtet, an einer zeitnahen Terminabstimmung mitzuwirken. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden (Urteil vom 04.03.2009, VIII ZR 110/08).

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2009-03-04
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