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2008-11-07

Mitteilung übermittelt durch Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Immobilien-Verbände

Erbschaftsteuerreform: BFW begrüßt Durchbruch für Immobilienunternehmen

Deutschland: Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, begrüßt die endgültige Einigung der Koalitionsgruppe zur Erbschaftsteuerreform.

„Nach monatelangem Tauziehen begrüßen wir den gestrigen Durchbruch, Betriebe, zu denen auch Wohnungsunternehmen gehören, zu begünstigen“, erklärte BFW-Präsident Walter Rasch in Berlin. „Dies ist ein längst überfälliger Schritt, um die Immobilienwirtschaft anderen Branchen gleichzustellen. Bereits im November 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuer der Wohnungswirtschaft aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung als einziger Branche eine Verschonungswürdigkeit zugesprochen.“ Die Koalitionsgruppe hatte gestern Abend erneut die noch offenen Punkte zum Gesetzentwurf der Erbschaftsteuer beraten, wobei die Immobilienwirtschaft nach derzeitigen Informationen nicht zur weiteren Uneinigkeit geführt hat. Durch die Einigung der Koalitionsgruppe steht der Verabschiedung durch den Bundestag nun nichts mehr im Weg. Um das Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten zu lassen, wird der Bundestag voraussichtlich in der Woche vom 24. November in 2./3. Lesung und der Bundesrat in einer Sondersitzung am 12. Dezember zustimmen.

Die Arbeitsgruppe von Union und SPD zur Erbschaftsteuerreform hat beschlossen, das Verwaltungsvermögen von Wohnungsunternehmen dann zum begünstigten Vermögen zu zählen, wenn für die Verwaltung der Wohnungen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Das seit gestern Abend beschlossene Optionsmodell sieht zwei Verschonungswege vor, die von der Behaltensfrist sieben oder zehn Jahre und der Einhaltung der Lohnsummen abhängen. „Das bedeutet, dass bei zehnjähriger Betriebsfortführung das Unternehmen steuerfrei übertragen werden kann, wenn die Lohnsumme in dieser Zeit gleich bleibt“, erläutert Rasch.

Bislang wären Wohnungsunternehmen wie Privatpersonen von der Erbschaftsteuer betroffen gewesen. Denn der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass das vermögensverwaltende Betriebsvermögen einen Anteil von 50 Prozent des gesamten Betriebsvermögens nicht überschreiten darf, um die Begünstigungsregel von 85 Prozent Abschlag von der Erbschaftsteuer in Anspruch zu nehmen. Andernfalls wäre das gesamte Betriebsvermögen als nicht begünstigt angesehen worden. Der mittelständischen Immobilienwirtschaft hätte durch Mehrbelastungen von bis zu 300 % der Ausverkauf, die notgedrungene Veräußerung von Wohnungen an kurz- und mittelfristigorientierte Finanzinvestoren, gedroht. Der BFW begrüßt zudem die Lösung für selbstgenutztes Wohneigentum. So können Witwer und Kinder Immobilien steuerfrei übernehmen, wenn sie darin selbst wohnen. „Damit bleibt die Attraktivität von Wohnimmobilien als Kapitalanlage und Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten weiterhin gewährleistet“, so Rasch.

Miriam Herke für Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen - 2008-11-07

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