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2009-09-03

Mitteilung übermittelt durch GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Deutschland | Green Building, Energieeffizienz

Energiesparprämie ein sinnvolles Instrument zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Deutschland: GdW begrüßt Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Gebäudesanierung

"Die Förderung der Gebäudesanierung über eine Energiesparprämie wäre ein wirksamer Anreiz für die Wohnungsunternehmen, ihr bereits großes Engagement im Bereich der energetischen Sanierung weiter zu forcieren", sagte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zum energiepolitischen Thesenpapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte vorgeschlagen, eine "Energie-Spar-Prämie 130" einzuführen, um die energetische Gebäudesanierung einfacher und effizienter zu gestalten. Die Energie-Spar-Prämie soll als Zuschuss an Privatpersonen sowie private und gewerbliche Wohnungsunternehmen gewährt werden, wenn an Gebäuden , die älter als 30 Jahre sind, nachhaltige Renovierungsinvestitionen durchgeführt werden und dadurch der Primärenergieverbrauch auf mindestens 130 kWh/m² jährlich reduziert wird. Um die Kosten für die öffentlichen Haushalte kalkulierbar zu halten, soll der Zuschuss pro Wohneinheit gedeckelt sein. Durch die Energie-Spar-Prämie soll die heutige Vielzahl der unterschiedlichen Einzelförderungen mit teilweise komplizierten Antragsverfahren durch ein einheitliches Programm ersetzt werden.

Besonders positiv wertet Freitag, dass mit einer Energiesparprämie die Erreichung eines genauen Energieeffizienzziels durch Zuschüsse gefördert und das Programm unbürokratisch gestaltet werden solle. "So könnte der Energieverbrauch auch für die Mietwohnungen nachhaltig reduziert werden, bei denen derzeit wegen fehlender Mieterhöhungsspielräume energetische Modernisierungen nicht realisierbar sind", prognostizierte Freitag. Zuschüsse senkten die Investitionskosten für die energetische Modernisierung, was auch direkt den Mietern zu Gute komme. Darüber hinaus sei die geplante Förderung technologieoffen und biete so die Möglichkeit, die optimale Technologie für die energetische Sanierung zu wählen. Eine durch Förderung angestoßene verstärkte energetische Sanierung löse zudem - meist regional - erhebliche Investitionen und damit Nachfrage nach Bauleistungen aus. Sie habe positive Auswirkungen gerade auch auf den lokalen Arbeitsmärkten.

"Man darf bei dieser Diskussion jedoch nicht außer Acht lassen, dass auch eine gute Förderung wirkungslos bleibt, wenn durch die restriktiven ordnungsrechtlichen Bedingungen insbesondere der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Investitionskosten so hoch treiben, dass sie durch die Zuschüsse nicht mehr kompensiert werden", mahnte Freitag an. Es sei daher zwingend notwendig, auf eine weitere Steigerung der Anforderungen an die energetische Sanierung zu verzichten und die Auswirkungen der EnEV 2009 zunächst einmal mit einem Monitoring zu begleiten und auf der Grundlage dieser Erkenntnis so zu evaluieren.

Katharina Burkardt für GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - 2009-09-03

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