2010-07-28
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Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern, Unternehmen
BIH: Ermittlungsverfahren gegen Vorsitzenden der Geschäftsführung eingestellt „Anfangsverdacht“ erwies sich als völlig unhaltbar
Berlin: Die BIH Berliner Immobilien Holding teilt mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts der Untreue gegen den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Peter Hohlbein, nach nur dreimonatiger Ermittlungsdauer endgültig eingestellt wurde.
Das Verfahren war Ende März 2010 mit großer Presseaufmerksamkeit eingeleitet worden; am 15.07.2010 gab die Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung gemäß §170 Abs. 2 StPO bekannt. Die gegen Hohlbein erhobenen Vorwürfe hatten sich vollständig als unbegründet erwiesen.
Für die BIH ist weiterhin kaum nachvollziehbar, warum auf der Grundlage eines - aus Sicht der Ermittlungsbehörde damals vorliegenden - bloßen An-fangsverdachts, in eher untypischer Weise das Verfahren derart öffentlich gemacht wurde, dass dies durchaus geeignet war, das Ansehen der betroffe-nen Unternehmen und Personen zu schädigen. Dies gilt umso mehr mit Blick darauf, dass bereits damals durch eine vorliegende Stellungnahme der Se-natsverwaltung für Finanzen aus dem Jahr 2008 der zugrunde liegende Vor-wurf deutlich entkräftet war.
Gerade vor diesem Hintergrund würdigt die BIH die zügige endgültige Aufklä-rung durch die Staatsanwaltschaft Berlin und bedankt sich dafür ausdrücklich.
Hohlbein selbst erklärt zu der Einstellung des Verfahrens: „Der von Beginn an haltlose Vorwurf konnte nicht zuletzt auf Grund der Offensichtlichkeit der Tat-sache aus der Welt geräumt werden, dass seinerzeit sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich die richtige und damit für das Land Berlin vorteilhafteste Entscheidung getroffen wurde. Durch die Einstellung ist die Belastung der BIH-Gruppe durch das schwebende Verfahren endlich beseitigt.“
Hohlbein wies weiter darauf hin, dass er derzeit prüfen lasse, in welchem Umfang der BIH – und damit letztlich auch dem Land Berlin – sowie ihm per-sönlich durch das Verfahren und die öffentlichen Stellungnahmen dazu ein wirtschaftlicher und Reputationsschaden entstanden sei. Gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche würden geltend gemacht.
Zum Hintergrund
Ende März 2010 waren bei der BIH-Tochtergesellschaft LPFV sowie bei der BCIA Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Ermittlungs-verfahren gegen ehemalige Organmitglieder der LPFV (einer ehemaligen Bankkonzerntochter) sowie gegen Peter Hohlbein in seiner Eigenschaft als ehemaliger Geschäftsführer der BCIA durchgeführt worden. Dabei ging es um einen Vorgang aus dem Jahre 2004, bei dem auf Initiative der LPFV mit Zustimmung der BCIA ein Mietvertrag mit einem von Insolvenz bedrohten Gewerbemieter gegen Abfindungszahlung aufgehoben worden war. Die Er-mittlungen der Staatsanwaltschaft haben – unter anderem durch die zeugenschaftliche Vernehmung eines Vorstands der Mietergesellschaft – bestätigt, dass damals auf Mieterseite eine derartige Schieflage bestanden hatte, dass ein umfassendes Sanierungskonzept mit zahlreichen Gläubigern vereinbart werden musste. Nur durch den Einschuss neuen Kapitals durch den Hauptgesellschafter der Mieterin einerseits und durch erhebliche Sanie-rungsbeiträge aller Gläubiger andererseits konnte seinerzeit die Insolvenz der Mieterin und damit der Totalverlust der Forderung und damit eine erhebliche Mehrbelastung des Landes Berlin vermieden werden .
Stefan Siebner für Berliner Immobilien Holding - 2010-07-28
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