Immobilienmeldungen
2010-11-11
Mitteilung übermittelt durch Haus und Grund Deutschland. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern
Deutschland: Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen.
Alexander Wiech für Haus und Grund Deutschland - 2010-11-11
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