Immobilienmeldungen
2011-06-28
Mitteilung übermittelt durch Haus und Grund Deutschland. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern
Deutschland: Aufwendungen für die behindertengerechte Umgestaltung einer selbstgenutzten Immobilie können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Unerheblich ist dabei, ob durch den Umbau ein Gegenwert entsteht und ob der Eintritt der Behinderung auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruht. Auf diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VI R 16/10) macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aufmerksam.
Alexander Wiech für Haus und Grund Deutschland - 2011-06-28
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