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Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand gif veröffentlicht Arbeitspapier zum Umgang mit der „Ahlhorn-Entscheidung“
Mit der „Ahlhorn-Entscheidung“ zu Grundstücksverkäufen der Öffentlichen Hand, wonach diese europaweit auszuschreiben sind, wenn sie mit einer Bauerrichtungsverpflichtung verknüpft sind, sorgte das Oberlandesgericht Düsseldorf sowohl bei Bund, Länder und Gemeinden als auch bei Projektentwicklern und Investoren für erhebliche Unsicherheit.
Die Verfasser des Arbeitspapiers kommen zu dem Ergebnis, dass trotz der Reformbemühungen des nationalen Vergaberechts, d. h. der Änderung des § 99 Abs. 3 GWB, mit dessen Neufassung der Bundesgesetzgeber den Zweck verfolgt, die Ausschreibungspflichtigkeit wieder von einem Beschaffungsvorgang des öffentlichen Auftraggebers und seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse an dem Beschaffungsakt abhängig zu machen, es abzuwarten bleibt, wie der EuGH abschließend urteilen wird. Denn es ist aufgrund ernst zu nehmender Literaturstimmen zu der Gesetzesänderung als durchaus fraglich anzusehen, ob diese mit europarechtlichen Vorgaben im Einklang steht.
Das Arbeitspapier will durch die Ablaufbeschreibung der bis dato am häufigsten angewendeten Verfahrensweise bei Grundstücksveräußerungen über europaweite Ausschreibungen und die Beleuchtung kritischer Punkte im Verhältnis der Beteiligten untereinander das gegenseitige Verständnis aller Verfahrensbeteiligten fördern.
Quelle: gif Gesellschaft für Immobilien- wirtschaftliche Forschung e. V.
Veröffentlicht: 11.11.2009
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