Immobilien Nachrichten
2008-08-26
Deutschland | Immobilien: Recht /Steuern
Karlsruhe: Karlsruher Gericht bestätigt: keine europaweite Ausschreibung nötig. Mit dem Verkauf des Städtischen Sportplatzes verstößt die Stadt Geislingen nicht gegen das neue EU-Vergaberecht. So urteilte das zuständige Gericht. Mit dem Verkauf des Städtischen Sportplatzes verstößt die Stadt Geislingen nicht gegen das neue EU-Vergaberecht. So urteilte das zuständige Gericht.
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