2009-02-20
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Deutschland | Energieeffizienz
Klarheit im Gesetzesdschungel der Energieausweise
Deutschland: Karsten Zastrau, Produktmanager bei ista, beantwortet wichtige Fragen zum Energieausweis
Für Wohngebäude ist der Energieausweis bereits Pflicht. Ab 1. Juli 2009 muss das Dokument auch beim Verkauf oder Vermieten von Gewerbeimmobilien vorgelegt werden. Was Immobilienbesitzer dabei beachten müssen, weiß Karsten Zastrau, Produktmanager bei ista, einem führenden Messdienstleister in Deutschland.
Herr Zastrau, wer braucht einen Energieausweis und wann muss dieser vorgelegt werden?
Karsten Zastrau: Jeder, der sich ein Haus kaufen, eine Wohnung mieten oder ein Büro beziehen möchte, kann vom Verkäufer beziehungsweise Vermieter einen Energieausweis verlangen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben allerdings kein Recht den Ausweis zu fordern. Bei Gebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen mit einem hohem Publikumsverkehr erbracht werden, wie zum Beispiel Sozialämtern oder Schwimmbädern, müssen Energieausweise sogar an einer gut sichtbaren Stelle im Eingangsbereich ausgehängt werden, wenn die Nettogrundfläche mehr als 1.000 Quadratmetern aufweist. Die Idee dahinter ist, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion beim Energieausweis einnehmen soll. Unter bestimmten Bedingungen werden für ein Gebäude sogar zwei Ausweise nötig. Dies ist bei gemischt genutzten Immobilien der Fall, wenn sich also sowohl Wohnungen als auch Gewerbe, wie zum Beispiel eine Bäckerei, in dem Haus befinden. Hier muss ein Ausweis für Nichtwohngebäude und ein weiterer für Wohngebäude vorgelegt werden.
Welchen Varianten des Energieausweises gibt es?
Karsten Zastrau: Grundsätzlich existieren zwei Varianten: Beim so genannten
bedarfsorientierten Energieausweis werden die Gebäudehülle und die verarbeiteten Materialien analysiert sowie das Heizungssystem begutachtet. Es wird der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelt. Der Ausweis gibt Auskunft über die Qualität des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten einzelner Nutzer. Der
verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Hier wird der Energieverbrauch auf Basis der Heizkostenabrechnungen sowie bei Nichtwohngebäuden auch der Stromabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist bei Wohngebäuden bereits für unter 50 Euro erhältlich. Beim bedarfsorientierten Energiepass können sich die Kosten dagegen auf mehrere hundert Euro belaufen.
Welche Rechte können Mieter aus dem Energiepass ableiten?
Karsten Zastrau: Der Energieausweis soll ausschließlich der Information der Gebäudenutzer dienen. Für den Vermieter ist es wichtig, darauf zu achten, den Energiepass nicht als Bestandteil des Mietvertrages zu deklarieren. Dadurch könnten Mieter etwaige Rechtswirkungen ableiten. Klar ist: Kein Gebäudeeigentümer kann bei schlechten Kennwerten zu einer Modernisierung gezwungen werden. Es reicht vollkommen aus, den Energieausweis zugänglich zu machen. Nur wenn der Interessent es verlangt, muss eine Kopie erstellt werden.
Wie lange ist ein Ausweis gültig?
Karsten Zastrau: Der Energieausweis gilt zehn Jahre lang. Wer in der Zwischenzeit Sanierungen oder Modernisierungsmaßnahmen durchführt, wird sicherlich vor Ablauf der zehn Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch transparent machen zu können.
Muss der Energieausweis zwingend erstellt werden?
Karsten Zastrau: Wenn der Interessent vom Verkäufer bzw. Vermieter einer Immobilie dies verlangt, muss der Energieausweis vorgelegt werden. Bei Neubau muss der Eigentümer den Energieausweis sogar der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorzulegen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Karsten Zastrau: Bei ista erhalten die Kunden beide Varianten des Energieausweises: Unabhängig davon, ob wir für sie schon eine Heizkostenabrechnung erstellt haben oder nicht, können wir für alle Wohn- und Nichtwohngebäude den verbrauchsorientierten Energieausweis anbieten. Interessenten können uns über die Internetseite www.ista.de sowie über unser Service Center Leipzig (Adresse siehe unten) beauftragen. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Cycle Systems, Marktführer für die Ausstellung des bedarfsorientierten Energieausweises, bieten wir ebenfalls deutschlandweit den Bedarfsausweis an.
Service Center Leipzig
Westringstr. 53
04435 Schkeuditz
Telefon: 01805/328080 (14 Ct./ Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: 034205/43-3550
E-Mail: Energieausweis@ista.de
Karsten Zastrau für ista - 2009-02-20
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