Gewerbeimmobilien

Energieausweis Fachbeitrag

2009-03-16

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Deutschland | Architektur, Gewerbeimmobilien, Energieeffizienz

Der Energieausweis: Schlusspunkt einer langen Diskussion

Deutschland: Vor über 30 Jahren beschloss die damalige Bundesregierung den Grundstein zu mehr Energieeffizienz zu legen.

Energieausweis - Verbrauchsausweis

Energieausweis - Verbrauchsausweis
Der Energieausweis: Schlusspunkt einer langen Diskussion

Der zunehmende Druck zum sparsamen Umgang mit Energie ist unstrittig. Dafür sorgen allein schon die Konzentration der Lagerstätten auf nur wenige Länder und die Endlichkeit fossiler Ressourcen. Die Fachexperten sind sich sicher, eine Umkehr dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. So gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung durchaus die richtige Richtung vor.

Blick zurück: Schlusspunkt eines langen Trends
Die am 1.10.2007 in Kraft getretene „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“, wie die EnEV im Amtsdeutsch heißt, regelt alles rund um den Energiepass. Deren Bestreben ist für die Wohnungswirtschaft nichts wirklich Neues. Schließlich bildet die EnEV in ihrer derzeitigen Fassung lediglich den vorläufigen Schlusspunkt eines politisch bis in die Zeiten der Ölkrise Mitte der siebziger Jahre zurückreichenden Trends. In der Folge dieses ersten Ölschocks dachte die Bundesregierung damals gründlich über Möglichkeiten zur Energieeinsparung nach. Wenig später, genauer 1976, verordneten sie das Energieeinsparungsgesetz und die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV). Schon die damals formulierte Zielvorgabe lautete: Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen.

EU-Richtlinie über die Gesamt-Energieeffizienz
Die Geschichte des Energieausweises hat ihren Ursprung im Jahr 1992: Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro wurde im Bezug auf die Klimaschutzkonvention ausgemacht, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase weltweit zu festigen. Fünf Jahre später wurden 1997 im japanischen Kyoto vor allem den Industriestaaten rechtsverbindliche Zusagen zum Klimaschutz abgerungen. Vor diesem Hintergrund trat am 4.01.2003 die Richtlinie über die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden (EU-Richtlinie 2002/91/EG) in Kraft. Im Fokus stand dabei die Energieeinsparung bei Immobilien, schließlich entfallen über 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Union auf den Gebäudebereich. Bestandteil der EU-Richtlinie war erstmals der Energiepass, der die energetische Effizienz eines Gebäudes visualisieren soll. Dieser Ausweis, so die EU-Experten, müsse künftig potenziellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden. Die Gebäuderichtlinie brachte noch weitere Fortschritte: Sie forderte unter anderem die ganzheitliche Ermittlung des Gebäudeenergiebedarfs sowie die kontinuierliche Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland in zwei Schritten: Die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), das am 7.09.2005 in Kraft getreten ist, bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Energieausweisen.

Die Energieeinsparverordnung von 2007

Die Neufassung der EnEV, die in ihrer ursprünglichen Form seit 1.02.2002 in Deutschland galt, setzte 2007 feste Fristen für die Einführung von Energieausweisen. Um Engpässe beziehungsweise Überkapazitäten zu verhindern, wurde die Ausweispflicht stufenweise und systematisch in Abhängigkeit vom Baujahr wirksam. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 (das betrifft etwa die Hälfte des Bestandes in Deutschland) gilt die Pflicht seit dem 1.07.2008. Für alle anderen Wohngebäude ist der Energiepass seit 1.01.2009 auf Wunsch vorzulegen. Für Nichtwohngebäude sieht die EnEV den Beginn der Ausweispflicht am 1.07.2009 vor.

EnEV 2009 sieht Verschärfungen vor
Die Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiespar- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und hat neben der Einführung von Energieausweisen noch weitere Zielsetzungen. Der Fokus richtet sich auf die Senkung des Heizenergiebedarfs bei Neubauten sowie die Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien. Mit der geplanten Novellierung der EnEV (sie soll ab Mitte 2009 in Kraft treten) wird das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand noch strikter: Die Gesamtenergieeffizienz bei Neubauten soll um durchschnittlich 30 Prozent erhöht werden. Dies gilt auch bei erheblichen Änderungen an Häusern und Wohnungen im Bestand. Hinzu kommen verschiedene Nachrüstpflichten bei Anlagen und Gebäuden, auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Schrittweise sollen außerdem die verbrauchsintensiven Nachtstromspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden. Zudem sollen die Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen der EnEV künftig stärker kontrolliert werden.

Karsten Zastrau für ista Deutschland - 2009-03-16

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