Fremdfinanzierungen von Immobilien sind wichtiger Bestandteil sämtlicher Immobilienoperationen. Nach den Vorschriften von Basel II und den Folgen von Subprime, werden die jeweiligen Prüfungen und Voraussetzungen der finanzierenden Banken immer rigoroser.
Bei der Finanzierung von fremdgenutzten Gewerbeimmobilien wird zunächst der jeweilige Objekt-Beleihungswert festgestellt.
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Konkret: Welchen Vermietungsstand mit welchen Mietern zu welchen Mieten und Mietlaufzeiten hat das Objekt. Auf der anderen Seite werden alle durch den Objekteigentümer und Vermieter der Immobilie zu übernehmenden Kosten (bspw. Erwerbskosten, Erwerbsnebenkosten, Betriebskosten, Betriebsnebenkosten) aufgelistet. Auf dieser Basis wird der Überschuss der Immobilie festgestellt und die Bank setzt ihr eigenes Ausfallrisiko (Immobilie / Finanzierungsnehmer) dagegen und macht, bei einer grundsätzlich positiven Entscheidung, dem Finanzierungswilligen einen Vorschlag zur Fremdfinanzierungsquote.
Bei der Finanzierung von selbstgenutzten Immobilien fallen sämtliche Vermietungserträge innerhalb der jeweiligen Finanzierungsrechnung weg und das Risiko wird komplett auf den Käufer / Eigennutzer abgestellt.
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